Ordnungswidrigkeit

Geschwindigkeitsbegrenzung

Wurde Ihnen aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder aufgrund eines Rotlichtverstoßes ein Bußgeldbescheid zugestellt und droht Ihnen nun sogar ein Fahrverbot? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, der handelt nicht immer mit böswilliger Absicht. Dennoch kann das Bußgeld hoch ausfallen und sogar ein Fahrverbot drohen. 

In vielen Fällen kann man sich jedoch erfolgreich gegen einen Bußgeldvorwurf zur Wehr setzen. Hierbei ist ganz wichtig, dass man keine Zeit verliert und von Anfang an ein klares Ziel der Verteidigung definiert. Primäres Ziel ist natürlich immer den Bußgeldvorwurf insgesamt abzuwehren. Das Ziel der Verteidigung kann aber auch darin bestehen, die Eintragung von Punkten zu verhindern oder ein drohendes Fahrverbot abzuwehren.

Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen bei:

  • Bußgeldbescheid / Anhörungsschreiben
  • Geschwindigkeitsüberschreitung (geblitzt worden)
  • Abstandsverstoß
  • Rotlichtverstoß
  • Parkverstoß
  • Handyverstoß
  • Alkohol / Drogen am Steuer (Trunkenheitsfahrt)
  • Fahrverbot
  • Führerscheinentzug
  • Punkteabbau

Herr Rechtsanwalt Weigand verteidigt Sie als Fachanwalt in sämtlichen Bereichen des verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenrechts. Basis seiner anwaltlichen Verteidigung ist immer die professionelle Mandantenkommunikation und die intensive Auseinandersetzung mit den technischen und formellen Voraussetzungen der jeweiligen Messung. Er ist mit allen gängigen Messverfahren vertraut, wie z.B.:

  • ESO 3.0
  • PoliScan Speed
  • TraffiStar
  • Leivtec XV 3
  • Multanova
  • Riegl FG 21-P
  • ProVida

Eine fundierte Kenntnis der zugrundeliegenden Verfahrensregeln und der verwendeten Messtechnik ist für eine effektive Verteidigung unerlässlich. 

Reichen Sie uns einfach Ihre Unterlagen ein. Wir prüfen sämtliche Bußgeldverstöße bundesweit vor jeder Behörde und jedem Gericht. Wir arbeiten zudem mit qualifizierten Sachverständigen zusammen, die wir je nach Fall, in die Verteidigungsarbeit mit einbeziehen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben übernehmen wir für Sie auch kostenlos das Einholen der Deckungszusage. Sie müssen sich um nichts kümmern! Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und regeln alles Weitere für Sie.