Verkehrsverstöße während der Probezeit - Das müssen Fahranfänger wissen

Wer seinen Führerschein erstmalig erwirbt, für den gilt eine 2 jährige Probezeit. Hintergrund des Ganzen: Während dieser 2 Jahre soll der aus Unerfahrenheit und hoher jugendtypischer Risikobereitschaft resultierenden Unfallgefährdung durch den Fahranfänger entgegengewirkt werden.

Wer innerhalb der Probezeit einen Verkehrsverstoß begeht (z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Rotlichtverstoß), auf den können neben den Regelsanktionen, wie dem Eintrag von Punkten, einer Geldbuße und schlimmstenfalls sogar einem Fahrverbot, weitergehende Sanktionen zu kommen.

Welche Sanktionen das sind, hängt von der jeweiligen Schwere des Verstoßes ab. Es wird zwischen „schwerwiegenden“ (sog. A-Verstöße) und „weniger schwerwiegenden“ (sog. B-Verstöße) Verkehrsverstößen unterschieden:

Zu den A-Verstößen zählen u. a.:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung mit mehr als 20 km/h
  • Rotlichtverstoß
  • Fahrt unter Alkohol- / Drogeneinfluss

Zu den B-Verstößen zählen u. a.:

  • Handyverstoß
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Technische Fahrzeugmängel

Jeder eintragungspflichtige Verstoß, der im Fahreignungsregister in Flensburg mit Punkten bewertet wird, zieht je nach Schwere des Verstoßes führerscheinrechtliche Konsequenzen mit sich. Es gilt hierbei ein dreistufiges Sanktionssystem:

1. Stufe:

Wer innerhalb der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, wird zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet. Außerdem verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre.

2. Stufe:

Wer nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der verlängerten Probezeit erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, der wird schriftlich verwarnt. Darüber hinaus wird ihm nahegelegt, innerhalb von 2 Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

3. Stufe:

Wer nach Ablauf dieser 2 Monaten erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wichtig: Verstöße, die nicht mit Punkten geahndet werden (wie z.B. das Falschparken) sind für den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nicht mit besonderen Sanktionen belegt.

Wie man sieht, können die Sanktionen, die die Behörde nach einem rechtskräftigen Verstoß treffen kann, relativ gravierend sein. Deshalb sollte man sich gerade als Fahranfänger gegen eine vorgeworfene Verkehrsordnungswidrigkeit (z.B. einem Geschwindigkeitsverstoß) in jedem Fall anwaltlich verteidigen und den Tatvorwurf überprüfen lassen.

Oftmals sind sich gerade die jungen Fahranfänger nicht über die rechtlichen Folgen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bewusst.

Sollten Ihnen also während der Probezeit ein Verkehrsverstoß oder sogar eine Verkehrsstraftat vorgeworfen werden, dann nehmen Sie schnellstmöglich mit uns Kontakt auf. Herr Rechtsanwalt Weigand hilft Ihnen schnell und kompetent weiter.

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