Bußgeldbescheid erhalten! Wie verhalte ich mich richtig?

Wurde Ihnen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung; Abstandsverstoß; Rotlichtverstoß; Alkohol am Steuer; Handyverstoß; etc.) ein Bußgeldbescheid zugestellt und wissen Sie jetzt nicht wie Sie sich verhalten sollen? Mit diesem Beitrag erklären wir Ihnen die wichtigsten Schritte die Sie unbedingt nach dem Erhalt eines Bußgeldbescheides beachten müssen.
 
Einspruchsfrist:

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig der Sache annehmen, denn mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die 2-wöchige Einspruchsfrist zu laufen. Der Bußgeldbescheid wird Ihnen in der Regel in einem gelben Briefumschlag, auf dem der Briefträger das Zustellungsdatum vermerkt, zugestellt. Ausgehend von diesem Datum haben Sie sodann 2 Wochen Zeit gegen den Bußgeldbescheid schriftlich Einspruch einzulegen. Maßgeblich für die rechtzeitige Einlegung des Einspruchs ist der Eingang des Einspruchsschreibens bei der zuständigen Bußgeldbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Sollten Sie nicht fristgemäß innerhalb der 2 Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben, erwächst der Bußgeldbescheid in Rechtskraft.
 
Akteneinsicht:
 
Um sich jedoch im Ergebnis auch erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid zu Wehr zu setzen, ist es zwingend erforderlich, Einblick in die amtliche Ermittlungsakte zu erhalten. Nur unter Hinzuziehung und vollständiger Auswertung der Ermittlungsakte kann eine Erfolgsaussicht beurteilt bzw. eine Verteidigungsstrategie aufgestellt werden. Da die Akteneinsicht jedoch nur einem Rechtsanwalt gewährt wird, ist es sinnvoll bereits von Anfang an einen versierten Rechtsanwalt mit der Bußgeldangelegenheit zu beauftragen. Er legt für Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein und beantragt gleichzeitig Akteneinsicht.

Sollte Ihnen also ein Bußgeldbescheid zugestellt worden sein, zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir legen für Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, beantragen die amtliche Ermittlungsakte und kümmern uns um das weitere Vorgehen. Sobald uns die Ermittlungsakte zur Verfügung gestellt worden ist, werten wir die Akte aus und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

Für weitere Rückfragen rund um das Thema Verkehrsrecht stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung!

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